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Freiwillige Feuerwehr Rosengarten (Druckversion)

Martinshorn und Blaulicht

Martinshorn und Blaulicht

Warum fährt die Feuerwehr auch nachts mit Martinshorn?
Sie werden nachts durch das „Tatütata“ eines vorbeifahrenden Feuerwehrfahrzeuges geweckt und fragen sich:  Muss das denn mitten in der Nacht sein, es ist doch eh niemand um diese Zeit auf der Straße unterwegs?“

Klare Antwort: Ja !

Die Feuerwehr ist gesetzlich verpflichtet, Blaulicht und Martinshorn gleichzeitig einzusetzen, wenn sie das Wegerecht in Anspruch nehmen will.

Ein Fahrer eines Einsatzfahrzeuges handelt sonst fahrlässig, wenn er bei einer Fahrt mit Blaulicht kein Martinshorn verwendet. Kommt es bei der Einsatzfahrt zu einem Unfall, dann kann der Fahrer auch bei Unverschulden in Haftung genommen werden.
Gesetzlich ist dies in der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit den Paragraphen §35 und §38 geregelt.

Hier ein Auszug:
§ 35 StVO Sonderrechte
(1)Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
[...]
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (Auszug)
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Bitte denken Sie daran: Sie können weiterschlafen – wir, die wir noch vor wenigen Minuten ebenfalls in unseren Betten lagen, werden das so schnell nicht können. Aber auch wir müssen am nächsten Morgen zur Arbeit…….

Und wenn Sie einmal nachts die Hilfe der Feuerwehr brauchen, dann können Sie auf uns zählen. Ob dann dabei andere aus dem Schlaf gerissen werden, ist dann für Sie sicherlich auch nicht von Bedeutung – im Gegenteil – Es zählt jede Sekunde, die die Feuerwehr eher bei Ihnen eintrifft.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wenn Sie bei einer unserer  Einsatzfahrten geweckt werden sollten. Einsatzfahrzeuge, auch die der Polizei und des Rettungsdienstes, fahren nicht ohne Grund mit "Tatütata" durch die Straßen.

http://www.fw-rosengarten.de/de/informationen/buergerinfobuergerservice/martinshorn-und-blaulicht/